Anhang zur Verfügung des Direktors Nr. 04.10.2018 vom 30.10.2018.

Hotelordnung

  1. Die Ordnung gilt im Haus der Schöpferischen Arbeit der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Wierzba (Dom Pracy Twórczej PAN w Wierzbie, im Weiteren das Hotel genannt) und ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der durch Unterzeichnung der Meldekarte als auch durch die Buchung, Anzahlung oder volle Bezahlung des Aufenthalts im Hotel abgeschlossen wird. Mit den oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er sich mit der Ordnung vertraut gemacht hat, sie vollständig akzeptiert und sich verpflichtet, sie zu befolgen.
  2. Die Ordnung gilt für alle Gäste und andere Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten.
  3. Um Ihre Buchung zu bestätigen, machen Sie bitte am vereinbarten Datum eine Anzahlungsüberweisung auf das folgende Bankkonto: PL 96 1130 1017 0020 1462 9420 0029.
  4. Sollten Sie auf Ihren Aufenthalt später als 14 Tage vor dessen Beginn verzichten, so wird die an das Hotel früher geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
  5. Die Aufenthaltsgebühr wird im Voraus am Tag des Aufenthaltsbeginns unter Berücksichtigung der früher geleisteten Anzahlung erhoben.
  6. Zimmer im Hotel werden für die sogenannten Hoteltage gemietet.
  7. Der Hoteltag beginnt um 16:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr am nächsten Tag.
  8. Das Frühstück wird täglich von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr serviert.
  9. Wenn der Gast sein Zimmer bis 12:00 Uhr nicht verlassen oder drin seine Sachen gelassen hat, so wird es als Verlängerung seines Aufenthaltes verstanden.
  10. Hat der Gast bei der Zimmervermietung die Aufenthaltsdauer nicht bestimmt, so wird es davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Hoteltag vermietet worden ist.
  11. Sollte sich der Gast wünschen, dessen Aufenthalt zu verlängern, so wird er darum gebeten, dies an der Rezeption bis 11:00 Uhr an dem ursprünglichen Abreisetag anzumelden, was aber nicht bedeutet, dass das Hotel diesen Wunsch akzeptieren wird. Die Aufenthaltsverlängerung hängt immer von der aktuellen Hotelbelegung ab.
  12. Der Hotelgast ist verpflichtet, bei dem Check-in an der Rezeption ein Dokument mit einem Foto zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen. Sollte sich der Gast weigern, sein Dokument auf solche Art und Weise zu präsentieren, dass es das Check-in ermöglicht, so darf ihm die Rezeption die Schlüsselausgabe verweigern.
  13. In der Meldekarte gibt der Gast selbst seinen Vor- und Nachnamen an, dann setzt er seine Unterschrift darunter und bestätigt damit, dass er sich mit der Hotelordnung vertraut gemacht hat und deren Bestimmungen akzeptiert.
  14. Die im Hotel nicht angemeldeten Personen dürfen sich in Hotelzimmern von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr aufhalten.
  15. Wenn die im Hotel nicht angemeldeten Personen das Hotelzimmer nach 22:00 Uhr nicht verlassen, so ist es damit äquivalent, dass der das Zimmer mietende Gast dazu stimmt, diese Personen in seinem Zimmer gegen Aufpreis einquartieren zu lassen. Jede Person wird in solchem Fall gemäß dem aktuellen Preis des Zustellbetts für einen Erwachsenen einquartiert.
  16. Der Hotelgast darf sein Zimmer an Dritte nicht übergeben, sogar wenn die von ihm bezahlte Zeitperiode noch nicht abgelaufen ist.
  17. Während ihrer ganzen Aufenthalt im Hotel müssen Kinder unter 12 Jahren in ständiger Begleitung verantwortlicher Erwachsenen sein. Für jegliche Schäden oder Beschädigungen, die von den Kindern verursacht wurden, als auch für das Verhalten der Kinder im Allgemeinen haften deren Vormünder.
  18. Auf dem Hotelgelände werden Hunde akzeptiert, sofern deren Eigentümer ein Hundegesundheitsbuch mit einem gültigen tierärztlichen Tollwutimpfzeugnisund eigene Bettwäsche des Hunden mitgebracht haben.
  19. Die sich im Hotel aufhaltenden Tiere schlafen auf dem Boden, in deren eigenem oder im gemieteten Tierbett, ohne die anderen Zimmerausstattungsgegenstände zu nutzen.
  20. Hunde, die sich in den Gemeinschaftsräumen des Hotels aufhalten, sollten an der Leine ausgeführt werden.
  21. Die Gäste, welche im Hotel mit deren Haustieren ankommen wollen, sollten dies der Rezeption bei der Buchung anmelden.
  22. Die Gäste tragen volle Haftung für das Verhalten ihrer Tiere. Auf Wunsch der Rezeption müssen die Hundeeigentümer ein gültiges tierärztliches Tollwutimpfzeugnisihrer Hunde vorlegen. Wenn es fehlt, so kann das Hund aus dem Hotelgelände entfernt werden.
  23. Die Tiereigentümer sind dazu verpflichtet, sowohl im Hotel als auch auf dem ganzen Komplexgelände hinter ihrer Hunden aufzuräumen.
  24. Für jegliche durch Tiere verursachte Schäden sind deren Eigentümer haftbar.
  25. Sollten sich die Tiere laut oder aggressiv verhalten, so behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt der Gäste, welche Eigentümer dieser Tiere sind, zu unterbrechen.
  26. Im Hotel ist es verboten, aggressive Tiere zu halten, d.h. aggressive Hunde, Reptilien, Amphibien, etc.
  27. STRIKT VERBOTEN ist es, Tiere zum Restaurant, Spielzimmer und zu den allgemein verfügbaren Toiletten zu bringen.
  28. Das Hotel ist verpflichtet, das Folgende zu sichern:
    1) Bedingungen für den vollen und uneingeschränkten Aufenthalt des Gastes,
    2) Sicherheit während des Aufenthaltes des Gastes, einschließlich der Vertraulichkeit von Informationen über den Gast,
    3) professionelle und höfliche Bedienung,
    4) Reinigung des Zimmers und Durchführung aller notwendigen Reparaturen an der Zimmerausstattung nur in Abwesenheit des Gastes und im Falle seiner Anwesenheit nur dann, wenn sich so der Gast wünscht und dazu stimmt, als auch nachdem er den entsprechenden Türhänger an den Türgriff von außen gehangen hat,
    5) soweit es möglich ist, wenn die Mängel im Zimmer nicht beseitigt werden können, dann wird das Hotel ein anderes Zimmer anbieten oder die Unannehmlichkeiten auf eine andere Art und Weise lindern.
  29. Gemäß dem Gesetz vom 9. November 1995 über den Gesundheitsschutz gegen die Auswirkungen von Tabak und Tabakerzeugnissen (Amtsblatt 2015, Pos. 298, in der geänderten Fassung) gilt es im gesamten Hotel, einschließlich Hotelzimmer und Balkone, ein totales Rauchverbot für Zigaretten und Tabakerzeugnisse sowie gesundheitsgefährdende Stoffe.
  30. Indem Sie gegen das Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren im Hotelzimmer verstoßen, so stimmen Sie hiermit zu, die Dearomatisierungskosten in Höhe von 1200 PLN zu decken als auch die Verwaltungsstrafe wegen Verletzung der Brandschutzbestimmungen zu zahlen.
  31. Während der Nachtruhe, d.h. von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr, sind alle Personen, welche die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es den Aufenthalt anderer Gäste nicht stört.
  32. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es verboten, in den Hotelzimmern und anderen Räumen Tauchsieder, Bügeleisen und andere elektrische Geräte zu nutzen, welche zu der Zimmerausstattung nicht gehören. Dies bezieht sich aber auf Ladegeräte und Stromversorgungen von RTV- und Computergeräten nicht.
  33. Der Gast trägt volle materielle und rechtliche Haftung für jegliche Beschädigungen oder Zerstörungen der hoteleigenen Ausstattung und Geräte, welche entweder von dem Gast selbst oder von seinen Besuchern verursacht wurden.
  34. Sollte der Gast die Bestimmungen dieser Ordnung verletzen, so darf ihm das Hotel weitere Dienstleistungserbringung verweigern. Solch eine Person ist verpflichtet, den Forderungen des Hotelpersonals unverzüglich nachzukommen, alle bisher erbrachten Dienstleistungen als auch eventuellen Schäden und Zerstörungen zu bezahlen und dann das Hotel zu verlassen.
  35. Das Hotel darf sich weigern, einen Gast zu akzeptieren, der während seines letzten Aufenthaltes gegen die Hotelordnung grob verstoßen hat.
  36. Das Hotel erbringt Dienstleistungen gemäß seinem Standard. Jegliche Vorbehalte hinsichtlich der Dienstleistungsqualität sollte der Gast unverzüglich an der Rezeption anmelden, was eine schnelle Reaktion darauf ermöglicht.
  37. Jedes Mal, wenn der Gast sein Zimmer verlässt, sollte er sich vergewissern, dass die Fenster richtig geschlossen und die Tür verschlossen wurden.
  38. Die Haftung des Hotels für die Beschädigung oder den Verlust der vom Gast mitgebrachten Gegenständen richtet sich nach den Bestimmungen der Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Hotelhaftung ist begrenzt, wenn diese Sachen an der Rezeption nicht deponiert wurden. Das Hotel darf sich weigern, Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Sachen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, anzunehmen, wenn sie gefährlich sind, eventuell der Größe oder dem Standard des Hotels zu wertvoll sind oder zu viel Platz beanspruchen.
  39. Der Hotel hat die Rezeption über einen Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung zu informieren.
  40. Das Hotel darf sich weigern, das Gepäck des Gastes an anderen Daten als das Datum seines Aufenthaltes aufzubewahren.
    41.Das Hotel haftet für die Beschädigung oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeuges des Gastes nicht.
  41. Persönliche Gegenstände, die vom abreisenden Gast im Zimmer zurückgelassen wurden, werden vom Hotel an die vom Gast angegebene Adresse und auf seine Kosten zurückgeschickt. Wenn das Hotel keine solche Disposition erhält, so wird es diese Sachen für 3 Monate aufbewahren und dann an wohltätige Zwecke oder für den öffentlichen Gebrauch spenden.
  42. Das Hotel darf die lokale Kurtaxe erheben, wenn solch eine Verpflichtung von dem Bürgermeistervon Ruciane-Nida auf ihn auferlegt wird.
  43. Der Gast stimmt der Verarbeitung und Sammlung seiner personenbezogenen Daten im für die Realisierung seines Aufenthaltes notwendigenBereich zu, auch zu Meldungszwecken, gemäß dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten vom 29. August 1997 mit späteren Änderungen und den geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Der Gast hat das Recht auf Zugang und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten.

Die Ordnung ist an der Rezeption und auf der Webseite www.wierzba.pan.plerhältlich.