Annex zu der Verordnung Nr. 04.10.2018 des Direktors von PAN DPT in Wierzba vom 30.10.2018.

Ordnung des Campingplatzes vom DPT Wierzba in Wierzba (Popielno).

  1. Diese Ordnung gilt im Jahre 2019 auf dem Camping- und Zeltplatz (Camping) vom Haus der Schöpferischen Arbeit(DPT) und ist ein integraler Teil des Vertrages, der durch Buchung, Bezahlung der Campingdienstleistungen oder Unterzeichnung des im Punkt 3 erwähnten Vertrages abgeschlossen wird. Durch die oben genannten Tätigkeiten bestätigt der Kunde, dass er sich mit den Bestimmungen dieser Ordnung vertraut gemacht hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
  2. Der sich auf dem Campingplatz aufhaltende Kunde ist verpflichtet, die ganze für seinen Aufenthalt zustehende Gebühr im Voraus je nach der gültigen Preisliste, zusammen mit der Kurtaxe zu bezahlen. Alle Zahlungen sind entweder an der Rezeption von DPT oder im Hafenamt unter Beachtung von Absatz 3 dieser Ordnung möglich.
  3. Die Anmietung der Liegeplätze für die ganze Sommersaison (Mai – September) oder für die Sommersaison mit Überwinterung findet NUR durch Abschließung eines separaten Vertrages und Bezahlung der darin vorgesehenen Gebühren per Überweisung auf das angegebene Bankkonto statt.
  4. Der Stellplatz für ein Wohnmobil, einen Wohnanhänger und ein Zelt wird jedes Mal von den Bootsmann angewiesen. Er zeigt auch die Lage des Stromanschlusses, die dem Kunden zur Verfügung steht. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Wohnanhängers oder eines Zelts und dessen Vorraums liegen in der Verantwortung des Kunden und führen daher nicht zu einem Rückgriff gegen die Polnische Akademie der Wissenschaften.
  5. Die Bezahlung des Aufenthaltes mit einem Wohnanhänger, Wohnmobil oder Zelt berechtigt Sie, ein Stück Auto auf den DPT-Parkplatz zu fahren. Am Aufenthaltsanfang meldet sich der Kunde an die Rezeption, wo er ein Ticket für die Einfahrt des Fahrzeuges erhält. Das Ticket sollte an einer sichtbaren Stelle hinter der Windschutzscheibe gelegt werden. Der Fahrzeug darf den Campingplatz nur für eine Stunde betreten, damit der Kunde sein Gepäck entladen und (oder) seinen Wohnanhänger parken, umstellen, abschleppen oder sein Zelt aufstellen kann.
  6. Auf dem Zelt- und Campingplatz gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
  7. Der Hoteltag auf dem Zelt- und Campingplatz beginnt um 15:00 Uhr am Tag der Anreise und endet um 12:00 Uhr am nächsten Tag.
  8. Auf dem Campingplatz und Zeltplatz ist es verboten:
    – Lagerfeuer außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu machen
    –in das umliegende Grün (z.B. Aufhängen von Schaukeln an Ästen, Hängeseilen, Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern usw.) einzugreifen
    – das Gelände zu verunreinigen und sich unangemessen zu verhalten
    – jegliche Gegenstände mitzubringen, welche eine Gefahr für die Sicherheit anderer Personen darstellen können
    – die Zelte und Wohnmobils mit Schützengräben umzugeben – die Campingplätze einzuzäunen oder abzutrennen als auch jegliche Geräte ohne Erlaubnis des Bootsmannes zu installieren (Schirme, Antennen, Kameras)
    – Boote oder Jetboote in unmittelbarer Ufernähe zu fahren
    – außerhalb der vom Bootsmann bestimmten Orte anzulegen
  9. Tiere dürfen sich auf dem Camping- und Zeltgelände aufhalten, sofern dies früher dem DPT angemeldet wurde und Sie die zustehende Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste gemacht haben. Solche Anmeldung soll am Tag der Anreise zum DPT gemacht werden.
  10. Der Haustiereigentümer muss ein gültiges tierärztliches Tollwutimpfzeugnisihres Tieres mitbringen und diese beim Anmeldung des Aufenthaltes ihres Tieres vorlegen, andernfalls wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Tier nicht erteilt.
  11. Der Haustiereigentümer ist für das Verhalten seiner Haustiere unter Androhung einer Verwaltungsstrafe verantwortlich. Er ist auch verpflichtet, nach seinen Tieren zu aufzuräumen.
  12. Große (Gewicht über 10 kg) und energetische Hunde sollten an der Leine gehalten werden.
  13. Für die durch Tiere verursachten Schäden haften deren Eigentümer.
  14. Sollten sich Tiere aggressiv verhalten, und deren Eigentümer reagieren darauf nicht, das DPT behält sich das Recht vor, die Tiere aus dem Camping- und Zeltplatz entfernen zu dürfen.
  15. Personen, die grob gegen die Bestimmungen dieses Ordnung sowie gegen die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens verstoßen, können aus dem Camping- und Zeltplatz entfernt werden, ohne das Recht auf Rückerstattung der Gebühr für den nicht genutzten Aufenthalt.
  16. Die Direktion von dem Haus der Schöpferischen Arbeit der Polnischen Akademie der Wissenschaften (DPT PAN) in Wierzba behält sich das Recht vor, die Nutzung von dem Camping- und Zeltplatzes für die Personen zu verweigern, die gegen die Bestimmungen der Ordnung oder die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens verstoßen haben, und insbesondere mit jeglichen dem DPT zustehenden Gebühren in Verzug sind oder gewesen sind. Die vorstehenden Bestimmungen beziehen sich sowohl auf die Personen, die sich um die Platzbuchung auf dem Camping- und Zeltplatz für die folgende Saison bewerben als auch diese Personen, die einen kurzfristigen Aufenthalt deklarieren.
  17. HINWEIS: Der Camping- und Zeltplatz als auch die Parkplätzen sind unbewacht. Die Polnische Akademie der Wissenschaften trägt keine Haftung für eventuelle Beschädigungen, Zerstörungen oder Diebstahl von Kraftfahrzeugen oder anderen zum Camping- und Zeltplatz mitgebrachten Gegenständen. Die Polnische Akademie der Wissenschaften haftet insbesondere für den Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen, Dokumenten oder Geld und Schmuck, es sei denn, diese Gegenstände sind deponiert worden.
  18. Die Ordnung ist an der Rezeption und auf der Webseite erhältlich.

Direktor von DPT PANin Wierzba