Annex zu der Verordnung Nr. 4/2018 des Direktors von PAN DPT in Wierzba vom 15.10.2018.

Ordnung des Hafens WIERZBA und des Hafens POPIELNO

Diese Ordnung gilt im Hafen Wierzba der Polnischen Akademie der Wissenschaften (im Weiteren als der Hafen bezeichnet) und ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der bei der Buchung des Liegeplatzes am Steg und beim Unterzeichnen des Liegeplatzvertrages abgeschlossen wird.

Durch die oben genannten Tätigkeiten bestätigt der Kunde, dass er sich mit den Bestimmungen dieser Ordnung vertraut gemacht hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten.

Der Hafen ist eineallgemein zugängliche und nach der Preisliste zahlbare Marina.

    Die Liegeplätze (außer den sogenannten dauerhaften Liegeplätzen) sind nummeriert.

Der Liegeplatz und die Anlegemethode werden von dem diensthabenden Bootsmann in einem erkennbaren Outfit (T-Shirt mit der Aufschrift „Bootsmann”) oder von seinem Assistenten gewählt.

Die den Yachten zugewiesenen Liegeplätze sind keine festen Plätze (mit Ausnahme von dauerhaften und Charterplätzen für die ganze Saison im Rahmen eines Jahres).

In Sonderfällen kann der Bootsmann verlangen, dass eine Yacht an dem von ihm angewiesenen Liegeplatz festgemacht wird. Sollte der Bootsmann keinen Kontakt mit der Besatzung dieser Yacht aufnehmen können, so wird er die Yacht selbst an einem anderen Platz anlegen.

Das Manövrieren im Hafen, Anlegen und Ablegen wird ohne Segel gemacht: mit Motor oder Paddeln. Motoryachten im Bereich des Hafens müssen solche Geschwindigkeit halten, die keine Wellen verursacht.  

Alle Formalitäten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Hafen als auch der zustehenden Gebühr sollten unmittelbar nach dem Anlegen im Hafenamt erledigt werden.

    Der Zahlungsbeweis ist eine Quittung der Steuerkasse, die an dem Boot so befestigt werden muss, dass sie man aus dem Steg leicht sehen und lesen kann. Die Hafengebühr beinhaltet den Zugang zu Liegeplätzen, Toiletten, Spülbecken und Mülleimern als zum Trinkwasser.

Für Tiere, die sich auf Yachten aufhalten, wird gemäß entsprechender Preisliste eine Gebühr erhoben – alle Tiere an Deck sollten dem Bootsmann angemeldet werden.

Feuerwehr- und Rettungsausstattung darf von den Yachtbesatzungen nur zur Brandbekämpfung und für Rettungszwecke verwendet werden.

Die Nachtruhe im Hafen dauert von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

Im Hafenbecken und im ganzen Hafen ist das Folgende verboten:

A. zu segeln, Anker zu werfen und Wellen zu verursachen

B. lockere, nicht geschnürte Schiffstauen außerhalbder Yachten zu lassen

C. Öle und Benzin so umzufüllen, dass sie in die Umwelt (Erde, Wasser) gelangen können

D. Autos, Motorräder und andere Verkehrsmittel zu waschen

E. Verunreinigungen über Bord zu gießen und wegzuwerfen

F. außerhalb des vorgesehenen Ortes Geschirr zu spülen

G. den Müll (Flaschen, Papier, Dosen und Kunststoffe, Lebensmittelreste und andere gemischte Abfälle) außerhalb der vorgesehenen Behälter zu lassen

H. zu baden

I. zu angeln

J. die Yacht ohne Zustimmung deren Verwalters zu betreten

K. Yachten selbstständig umzustellen

L. außerhalb der ausgewiesenen Plätze Zelte aufzustellenund zu campen, ohne Gebührenzahlung zu campen

M. Lagerfeuer außerhalb der ausgewiesenen Bereich zu machen

N. das Grün und Vermögen von PAN und anderen Komplexgästen zu zerstören

O. den Steg unter dem Einfluss von Alkohol (0,02‰) oder anderen Rauschmitteln zu betreten

P. sich unangemessen zu verhalten, was mit den Prinzipien des sozialen Zusammenlebens oder der nautischer Etikette unvereinbar ist

Q. Tiere aus den Booten ohne Aufsicht und Leine zum Hafenbereich und zum Komplex freizulassen.

13. Wenn sich eine Yacht am Liegeplatz befindet, muss sie klariert und die Fallen müssenlärmgeschützt sein.

14. Die Polnische Akademie der Wissenschaften trägt keine Haftung für den Diebstahl einer Yacht, ihre Zerstörung durch andere Hafennutzer und für die Gegenstände, die im Hafen unbeaufsichtigt gelassen worden sind (mit Ausnahme von den Schäden, die von den Mitarbeitern der Polnischen Akademie der Wissenschaften verursacht wurden).

15. All die Personen, die den Hafen anlaufen, haften für jegliche Schäden an der Hafeninfrastruktur, welche sich entweder aus ihrer Handlung oder Unterlassung ergeben.

16. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich im Hafengebiet nur unter Aufsicht von Erwachsenen aufhalten (gilt nicht für Teilnehmer von Segelcamps am Liegeplatz im Hafen).

17. Der Ordnungstext ist bei dem Bootsmann und auf der Webseite www.wierzba.pan.plerhältlich.

Direktor von DPT Wierzba PAN